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Autor: angel Verfasst am: So 25. Jul 2010, 19:34
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von Hafel » Di 9. Mär 2010, 12:54
Die Debatte spaltet mal wieder die Politik. Die Einen rufen nach längeren Fristen, während der andere Teil das strikt ablehnt.
Ist diese Debatte angemessen und sind die Fristen wirklich zu kurz? Ich will hier mal versuchen, ein „Pro & Contra“ gegenüber zu stellen.
Pro --> für längere Fristen:
- die Opfer brauchen erst Jahrzehnte um zu erkennen, dass sie missbraucht wurden. - sollten die zivilrechtlichen Fristen für Schadensersatz verlängert werden? Diese Fristen liegen derzeit bei drei Jahren und habe ich noch nichts gehört, dass zum, Beispiel die Kirche eine Entschädigung freiwillig angeboten hat
Contra --> Skepsis für längere Fristen
- Es kann den derzeitigen Opfern keine Hilfe mehr bringen - Es ist schwierig nach 40 oder 50 Jahren die Sachverhalte juristisch aufzuarbeiten - Lange und unüberschaubare Prozesse mit unbefriedigtem Ausgang
Die derzeitige strafrechtliche Verjährungsfrist liegt bei 20 Jahren, d.h. beginnend mit dem 18ten Lebensjahr des Opfers somit theoretisch bei 38 Jahren
Eine Sondersitzung der Länderkultusminister auf Einladung der Bildungsministerin Schavan soll diese Fragen klären. Ist das nun alles nur „purer Aktionismus“ um die Wählerschaft zu beruhigen, oder kann hier ein „Allheilmittel“ gefunden werden?
Ich meine, dass zunächst vertrauensvolle und neutrale Anlaufstellen für Missbrauchte geschaffen werden müssen, da sichtlich die Einrichtungen selber die Straftaten verschleppen. Das Problem ist wohl nicht eine zu kurze Verjährungsfrist, als vielmehr eine kollektive Unkultur des Schweigens.
Hans (Hafel)
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von Ladigue » Di 9. Mär 2010, 13:06
Die bisherigen Opfer, die sich jetzt erst outen, haben nichts mehr von einer Fristenverlängerung. Ich denke, es war die Verklemmtheit der Gesellschaft for 30 und mehr Jahren, weshalb sie sich damals nicht gemeldet haben.
Ich befürchte etwas anderes: dass wir unter dem Druck der jetzigen Hysterie Gesetze ähnlich denen der USA bekommen, wonach dann jeder Lehrer aufpassen muss, dass er keinen Schüler/keine Schülerin berührt, wenn er durch die Gänge der "Schulbänke" geht oder jemandem etwas in seinem Arbeitsheft zeigt. Denn er müsste dann eine Anzeige wegen sexueller Belästigung befürchten.
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von angel » Di 9. Mär 2010, 18:47
nunja im Moment geht es nicht um die Definition dessen, was sexueller Missbrauch ist und was nicht, wenngleich da sicher auf klare Aussagen angebracht wären. Sonst sind wir wirklich bald so weit wie in den USA und ein Junge kann verhaftet werden, weil er seiner kleinen Schwester beim Pinkeln behilflich ist.
Bei der Anhebung der Verjährungsfrist kann es eigentlich kein Kontra nehmen - es geht doch nicht einmal vordergründig um eine Entschädigung der Opfer sondern um Verfolgung und Bestrafung der Täter.
Ohne, dass ich auch nur Ansatzweise sexuell Andersartige wie Homosexuelle aber auch völlig normale Heterosexuelle mit von mir aus Vorlieben für grosse Busen in die Nähe von Kinderschändern stellen will - so erwähne ich sie hier, weil beide eben auch ihre klare sexuelle Ausrichtung und Veranlagung haben und das ist auch ok so.
Aber auch ein Pädophiler hat seine klare sexuelle Ausrichtung und wird sie sein Lebenlang nicht ändern , allenfalls unterdrücken und deshalb finde ich es schon richtig, dass diese Täter auch noch nach 20 Jahren verurteilt werden.
Angelika
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angel
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von Ladigue » Di 9. Mär 2010, 18:58
Das Problem für die bisherigen Fälle ist, dass in keinem Rechtsstaat ein neues Gesetz für Delikte gilt, die vor dem Erlassen dieses Gesetzes geschehen sind.
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von Hafel » Di 9. Mär 2010, 20:53
Richtig, genau so ist es. Den jetzt bekannt gewordenen Opfern hilft eine Verlänngerung überhauot nicht.
Für die Zukunft sind "Verlängerte Fristen" nicht hilfreich, weil nach 40 jahren sich niemand mehr genau erinnert und es ellenlange Prozesse gibt. Deshalb ist ein Contra nachdenkenswert.
Was geändert werden muss - und da ist man sich ja auch einig - sind die Schadensersatzzeiten.
Hans (Hafel)
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